Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Ich belohne Ihren Immobilien-Tipp – wenn er zum Abschluss führt – mit 1000 €
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- EIK kennt das Objekt nicht.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
Vergessen Sie aber bitte nicht, die Eigentümer, um Erlaubnis zu fragen.
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Diese 1.000 € Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp – wenn er zu einem Abschluss führt – mit 1.000 € .
Senden Sie mir Ihren Tipp
Und freuen Sie sich nach erfolgtem Abschluss über Ihre Prämie.